Neuigkeiten SV Hubertus 1990

Freitag, 23. Januar 2026

Neuer Antrag auf Fortbestand des Bedürfnisses

Mit Ablauf des Jahres 2025 endete eine Übergangsfrist zur Bedürfnisbescheinigung für Waffenbesitzer, die ihre erste Schusswaffe weniger als 10 Jahre haben oder sich im 10. Jahr befinden.

Somit ist ab 01.01.2026 der zuständige Landesschützenverband (und nicht mehr der Verein) verantwortlich, eine solche Bescheinigung auszustellen.

Alle wichtigen Infos zu dieser Änderung befinden sich auf einem Hinweisblatt, welches wir unter der Rubrik Formulare eingestellt haben. Dort kann ebenfalls das zugehörige Formular abgerufen werden.

Wir bitten um Beachtung!

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