Neuigkeiten SV Hubertus 1990
Neuer Antrag auf Fortbestand des Bedürfnisses
Mit Ablauf des Jahres 2025 endete eine Übergangsfrist zur Bedürfnisbescheinigung für Waffenbesitzer, die ihre erste Schusswaffe weniger als 10 Jahre haben oder sich im 10. Jahr befinden.
Somit ist ab 01.01.2026 der zuständige Landesschützenverband (und nicht mehr der Verein) verantwortlich, eine solche Bescheinigung auszustellen.
Alle wichtigen Infos zu dieser Änderung befinden sich auf einem Hinweisblatt, welches wir unter der Rubrik Formulare eingestellt haben. Dort kann ebenfalls das zugehörige Formular abgerufen werden.
Wir bitten um Beachtung!
Terminkalender
Aktuelles:
Hinweis Öffnungszeiten
Der Schießstand Wurfscheibe ist kurzfristig am Freitag, den 10.07.2026, geschlossen.
Wir bitten...
Vom Winde verweht... wurden die Ergebnisse bei der Landesmeisterschaft der Doppeltrap-Schützen / Drei Starter des SV Hubertus - Gold, Silber und Bronze plus Mannschaftsgold
(hjr) Hatten die Trapschützen an den beiden Wochenenden zuvor mit der extremen Hitze zu kämpfen,...