Mitglied werden

Um Mitglied im SV Hubertus zu werden genügt es, den Aufnahmeantrag per Post, per Fax oder eingescannt per Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-MailMail an den SV Hubertus zu senden.

Für eine Mitgliedschaft im SV Hubertus gelten derzeit folgende Gebühren und Beiträge:

  • Aufnahmegebühr: 300,00 €
  • Aufnahmegebühr für Rentner: 150,00 €
  • Aufnahmegebühr für Schüler / Studenten: 50,00 €
  • Jahresbeitrag: 160,00 €
  • Jahresbeitrag Schüler / Studenten / Rentner: 110,00 €

Bei Eintritt ab Juli eines Kalenderjahres reduziert sich der jeweilige Jahresbeitrag um 50% auf 80,00 € bzw. 55,00 €.

Die Mitglieder des SV Hubertus können kostenfrei die Schießbahnen 25m, 50m und 100m nutzen und haben Anspruch auf die ermäßigten Mitgliederpreise für das Wurfscheibenschießen.

Jedes Mitglied des SV Hubertus ist außerdem zur jährlichen Leistung von zehn Aufbaustunden verpflichtet. Nicht abgeleistete Aufbaustunden sind dem Verein mit 12,00 € pro nicht geleistete Stunde zu entgelten.

Der Weg zum eigenen Sportgerät

1.   Einen Schießsportverband suchen, der Disziplinen schießt, die den eigenen Neigungen entsprechen. Die Disziplinen und die dafür zugelassenen Waffen finden sich in den Sportordnungen bzw. in den Landeslisten (sog. Liste B). Dann einen Mitgliedsverein im gewünschten Schießsportverband suchen und am Besten einmal als Gastschütze dort schießen. Dazu vorher Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailanmelden, damit auch die Betreuung durch einen Schützenkameraden sichergestellt und eine Sportwaffe auf dem Stand ist. Munitionsgeld und Standgebühr nicht vergessen! Am Besten dann gleich Mitglied beim SV Hubertus werden. :-)

  

2.      Voraussetzungen:

Ab 18 Jahre:         nur Schusswaffen im Kaliber .22lfb bzw. Einzellader- Schrotflinten

Ab 21 Jahre:         alle Kaliber, jedoch ist vorher ein fachpsychologisches Zeugnis vorzulegen

Ab 25 Jahre:         keine Einschränkungen

Weiterhin:

-          nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat vorbestraft,

-          nicht gegen das Waffengesetz verstoßen haben,

-          nicht Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation gewesen oder derzeitig aktiv sein

-     und persönlich geeinget, um mit Schusswaffen und Munition Umgang zu haben.

Auch Minderjährige können Mitglied im Schützenverein werden, jedoch ist der Weg zum Großkaliberschießen und zu einer eigenen Waffe bis zur Volljährigkeit verwehrt. Wer unter 18 Jahren alt ist, darf nach der neuen Rechtslage nur Einzelladeschrotflinten im Kaliber 12 und kleiner und Pistolen und Gewehre im Kaliber .22lfb schießen.

 

3.      12 Monate aktiv schießen (mindestens 18 Mal – Schießbuch führen!- gibt es im Waffengeschäft für 2,-€)

Die 18 Schießtermine sollten relativ gleichmäßig über den Jahreszeitraum verteilt sein. Besser ist es aber häufiger zu trainieren, schließlich will man ja irgendwann auch wirklich gut schießen können.

Zu jedem Schießen sind folgende Utensilien mitzuführen: "Einkaufsliste"

 

4.      Sachkundelehrgang erfolgreich abschließen

Die meisten Vereine bieten regelmäßig solche Lehrgänge an, die meist drei Abende dauern und mit einer praktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Kosten: ca. 100 € bis 150 € Fragenkatalog

 

5.      Bedürfnis beim Landesverband beantragen

Das Bedürfnis muß beim zuständigen Ordnungsamt oder der Polizeidirektion vorgelegt werden. Es beschreibt die zukünftig für den Schießsport zu erwerbende Waffe nach Art und Kaliber. Bedürfnisse kosten z. Z. 20,-€ Gebühr beim Landesverband.

 

6.      Beim zuständigen Ordnungsamt oder der Polizeidirektion eine WBK beantragen

Die Beantragung dauert erfahrungsgemäß mindestens vier Wochen, da damit die umfangreiche Überprüfung der Zuverlässigkeit einher geht. Darum ist es klug, den Antrag bereits nach 11 Monaten aktiven Schießens einzureichen. Die meisten Ordnungsbehörden nehmen den Antrag bereits früher an.

 

7.      Gesetzeskonforme Aufbewahrung sicherstellen

Spätestens bis zur Erteilung der WBK (Waffenbesitzkarte), besser aber bereits bei Einreichung des Antrags sollte zu Hause ein Waffenschrank, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht, aufgestellt und sachgerecht verankert sein (Kosten für Waffenschrank und Speditionsgebühren beachten!). Den Lieferschein mit der korrekten Lieferadresse und der genauen Spezifikation des Waffenschrankes legt man möglichst zusammen mit einem Bild der Installation bei Beantragung der WBK vor. Empfehlenswert ist die zusätzliche Anschaffung eines separaten Munitionsschranks.

 

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Aktuelles:

19.04.2024

Wichtiger Hinweis Öffnungszeiten

Aufgrund von Arbeiten auf dem Schießstand findet am Wochenende 13./14.04., am Samstag, den 20.04....

18.04.2024

Hinweis Wurfscheibe

Am 04.05.2024 findet kein öffentlicher Trainingsbetrieb Wurfscheibe statt.

Grund: Magdeburger...

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