Ordonnanzgewehr

Ordonnanzgewehre sind Militärgewehre, die entsprechend dem Reglement vor dem 31.12.1963 bei einer Armee geführt wurden. Sie müssen im originalen Zustand sein, was vom Schützen nachzuweisen ist. Das Kaliber darf maximal 8mm betragen und es sind nur Repetierer, also Mehrladegewehre mit Magazin, zugelassen.

Klassische Vertreter dieser Disziplin sind der deutsche Karabiner K98, der „Schwedenmauser“ oder das Mosin- Nagant- Gewehr.

Geschossen wird diese Disziplin auf 100m im freihändigen Liegendanschlag und freihändigen Stehendanschlag.

Terminkalender

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19.04.2025

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17.04.2025

Trap-Schützen des SV Hubertus unterwegs

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